21. Januar 2016
Fachtag Kinderschutz – ein wichtiger, erster Schritt

Am Donnerstag, 21.1.2016, haben wir im „Freizi Findorff“ einen Fachtag zu dem Thema Kinderschutz mit begleitet. Der §8a im Sozialgesetzbuch VIII schreibt vor, dass alle haupt- und ehrenamtlichen Personen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, auf das Wohl des Kindes achten müssen. Und im Zweifel müssen auch Hilfestellungen und nächste Schritte unternommen werden, wenn es den Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung gibt. Wie das funktioniert, an welche Stellen man sich wenden kann (oder muss) und wie das Kindeswohl effektiv geschützt werden kann, haben wir heute erörtert. Das war eine wichtige Veranstaltung und es zeigte sich, dass an dieser Stelle noch viel sensibilisiert und aufgeklärt werden muss. Dieser Fachtag ist also sicher erst als Beginn zu sehen.