Weitere Informationen

ERSTE-HILFE KURSE

Um eine Juleica-Card zu bekommen, muss neben der Juleica-Ausbildung die Teilnahme an einem Erste-Hilfe Kurs nachgewiesen werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist seit dem April 2015 neu geregelt und vom zeitlichen Umfang auf 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten reduziert worden. Die aktualisierten Gemeinsamen Grundsätze sind auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe als PDF veröffentlicht. Die Lernziele und praktischen Inhalte der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung stehen unter Anhang 5 und 6.

Eine Übersicht über verschiedene Anbieter in Bremen findet sich HIER

VERGÜNSTIGUNGEN FÜR JULEICA_INHABER_INNEN:

Bundesweite Vergünstigungen für Juleica-Inhaber_Innen wie z.B. die kostenlose Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) oder der freie Eintritt sowie besondere Gruppenkonditionen können unter www.juleica.de eingesehen werden.

Grundsätzlich gilt, dass Juleica-Inhaber_Innen auch die Vergünstigungen aus anderen Bundesländern mitnutzen können, allerdings gibt es keine verbindlichen Regelungen, aber Fragen direkt vor Ort kostet nichts.

Vergünstigungen in Bremen und Bremerhaven finden sich hier: Bremen, Bremerhaven

LANDESZENTRALSTELLE BREMEN:

Bei Fragen zu den Landesregelungen und dem Online-Antragsverfahren der Juleica gibt Frau Derzak in der senatorischen Behörde für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen, gerne Auskunft. Kontakt: Tel.: 0421 361 2881, E-Mail: Susanne.Derzak@soziales.bremen.de

Frau Derzak ist auch zuständig für die Anträge auf Freistellung für ehrenamtliche Tätigkeiten, die in Bremen bis zu 12 Tagen im Kalenderjahr umfassen, siehe §32 Freistellung ehrenamtlich tätiger Kräfte im Bremischen Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz (BremKJFFöG)