U16/U18 Wahl

Demokratie ist die Herrschaft des Volkes – doch nicht alle dürfen wählen. Kinder und Jugendliche sind bis sie 16 bzw. 18 Jahre alt sind von den Wahlen ausgeschlossen. Bei der U16/U18 Wahl können alle nicht-wahlberechtigten Kinder und Jugendlichen symbolisch ihre Stimme abgeben. Die Wahlsimulation fördert das Verständnis demokratischer Prozesse, die politische Meinungsbildung und partizipative Teilhabe. Die Ergebnisse werden öffentlichkeitswirksam bekannt gegeben, um die Politik auf die Interessen der Kinder und Jugendlichen aufmerksam zu machen.

Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu der U16/U18 Wahl und die Ergebnisse vorheriger Wahlen.

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Marlene Janssen

Bildungsreferentin für Integration
Projekt „UNEXPECTED“

0176-43685960 (auch Signal)

(0421) 416612-47

marlene.janssen@bremerjugendring.de

Du hast eine Stimme! Lass sie raus!

Ergebnisse vorheriger Wahlen

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U16 wahlergebnisse der Europawahl 2024

Zwischen dem 27. und 31. Mai haben 370 Kinder und Jugendliche im Land Bremen ihre Stimme bei der U16-Europawahl abgegeben.
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Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2023

Ergebnisse der U16 Wahl zur Bremischen Bürgerschaft

Das Planspiel

Die U16/U18 Wahl ist ein Planspiel, das reale Wahlen simuliert. Nicht-wahlberechtigte Kinder und Jugendliche können so an den politischen Geschehnissen teilhaben und erste demokratische Erfahrungen sammeln. Wie bei einer echten Wahl können die U16/U18 Wähler_innen auf einem Stimmzettel in einem Wahllokal ihre Kreuzchen bei einer der kandidierenden Parteien oder Kandidat_innen setzen.
Die U16/U18 Wahl findet in der Regel 9 Tage vor der Landtags-, Bundestags- und Europawahl in ganz Deutschland statt. Die Ergebnisse der U16/18 Wahl werden noch vor den offiziellen Wahlen veröffentlicht.

Kinder und Jugendliche sind bis zum 16. bzw. 18. Lebensjahr nicht wahlberechtigt und haben somit keine Möglichkeit ihre Stimme über Wahlen zum Ausdruck zu bringen. Dennoch betreffen viele politische Entscheidungen sie ganz konkret. Im Sinne der Demokratie und der Partizipation bietet das Planspiel der U16/U18 Wahlen die Möglichkeit nicht-wahlberechtigte Kinder und Jugendliche, an den politischen und gesellschaftlichen Prozessen teilhaben zu lassen und ihre Interessen zum Ausdruck zu bringen. So können die nicht-offiziellen Ergebnisse der U16/U18 Wahlen Einfluss auf die öffentliche Meinung nehmen.
Ganz nebenbei wird durch das Planspiel das Demokratieverständis und die Meinungsbildung unter den Teilnehmenden gestärkt. Bei der Wahl setzen sich die Kinder und Jugendlichen spielerisch mit dem politischen System, demokratischen Vorgängen und den Themen, die die Gesellschaft bewegen, auseinander.
So bringt die U16/U18 Wahl die Kinder und Jugendlichen der Politik näher – und den Politiker_innen die Kinder- und Jugendthemen.

Ob das Planspiel U16 oder U18 Wahl heißt, hängt von dem Wahlalter der jeweiligen offiziellen Wahl ab.

Bei der Landtagswahl, also der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft, liegt das Wahlalter in Bremen bei 16 Jahren. Demnach handelt es sich bei dem Planspiel zur Landtagswahl in Bremen um die U16 Wahl.
Bei der Bundestagswahl darf man ab 18 Jahren wählen. Darum sprechen wir bei dem Planspiel zur Bundestagswahl von der U18 Wahl.
Für die Europawahl wurde 2022 das Wahlalter in Deutschland von 18 auf 16 Jahre gesenkt. Also ist auch das Planspiel zur Europawahl eine U16 Wahl.

Als Teilnehmer_in darf ausnahmslos jede Person unter 16 bzw. 18 Jahren mitmachen. Wichtig ist nur, dass sie den Wahlzettel eigenständig, freiwillig und geheim im Wahllokal ausfüllen.
Alle Wahllokale findet ihr vor der jeweiligen offiziellen Wahl auf u18.org.

Als Wahllokal kann sich jede Einrichtung, Verein, Institution, Gruppe o. ä. außerhalb der Schule registrieren.
Die Registrierung von Wahllokalen erfolgt auf dieser Seite.
Weitere Infos unter “Die Wahllokale”.

Alle Fragen können jederzeit gerne an die obige Kontaktperson im Bremer Jugendring gestellt werden.

Die U16/U18 Wahl findet in der Regel 9 Tage vor der offiziellen Wahl statt.
Meistens gibt es einen Zeitraum von ein paar Tagen, an denen die Wahllokale öffnen.

Die U16/U18 Wahl findet je nach Wahl bundes- oder landesweit statt.
Eine Übersicht über alle Wahllokale ist hier.

Die Organisation der bundesweiten U16/U18 Wahlen läuft über ein Netzwerk verschiedener Akteure. Daran beteiligt sind unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Landesjugendringe, viele viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk sowie regionale Koordinierende.
Im Land Bremen übernimmt der Bremer Jugendring die Landeskoordination der U16/U18 Wahlen.
Möglich ist jede U16/U18 Wahl aber nur durch die Organisation und Mitwirkung der Personen vor Ort in den Wahllokalen.

Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren können während der angegebenen Zeit ein Wahllokal ihrer Wahl besuchen. Eine Übersicht aller Wahllokale findet sich vor jeder Wahl hier. In den Wahllokalen erhalten sie von den Wahlleiter_innen vor Ort den Stimmzettel. Auf diesem setzen die Kinder und Jugendlichen freiwillig, eigenständig und geheim ihr Kreuzchen. Den Stimmzettel werfen sie dann vor Ort in die Wahlurne. Am Ende der Wahllaufzeit werden in dem Wahllokal die jeweiligen Stimmen ausgezählt, an die Landeskoordination weitergeleitet und dann gebündelt auf dieser Seite und hier veröffentlicht.

Die Wahllokale

Fast jeder Ort außerhalb der Schule kann zu einem Wahllokal werden. Die häufigsten Orte für Wahllokale sind Schulen, Jugendclubs, Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Sportvereine, Bibliotheken und öffentliche Straßen und Plätze in Form von mobilen Wahllokalen. Andere Wahllokale sind aber auch denkbar.
Einzig Parteien und ihre Jugendorganisationen sind von der Gründung von Wahllokalen komplett ausgeschlossen. Aber auch Gruppen, die U16/U18 für ihre eigenen politischen Zwecke nutzen wollen, extremistische und antidemokratische Gruppierungen beispielsweise, dürfen kein Wahllokal aufmachen.
Die Registrierung der Wahllokale erfolgt über diese Seite.

Die Anmeldung der Wahllokale und die Meldung der Ergebnisse läuft über ein Portal der Seite U18.org. Für die Nutzung des Portals ist ein Account nötig. Solltest du bereits einen aus den letzten Jahren haben, kannst du diesen gerne weiterverwenden. Ansonsten kannst du über diesen Link einen Zugang erstellen. In dem Portal kannst du dein/e Wahllokal/e registrieren. Im Anschluss an die Registrierung werden die Wahllokale von der Landeskoordination beim Bremer Jugendring freigeschaltet.
Materialien, wie die Stimmzettel und Infos über die Parteien werden vor der Wahl als self-print Dateien von der Landeskoordination zur Verfügung gestellt.
Zur Durchführung der Wahl bitten wir euch, eine Wahlurne (z.B. einen Schuhkarton, Paket, o.ä.), Stifte, die vervielfältigten Stimmzettel und einen Ort zum Wählen bereitzustellen. Die Wahl kann zum Beispiel im Rahmen einer thematischen Veranstaltung, oder einer Gruppenstunde oder aber auch als offenes Angebot stattfinden.
Nach der Wahl zählt ihr in den Wahllokalen die Stimmen aus, und gebt diese in dem Portal an, in dem auch die Registrierung des Wahllokals erfolgte.

Bei Fragen wende dich gerne jederzeit an die obige Kontaktperson.

Folgende Aufgaben solltest du erfüllen, wenn du ein Wahllokal anmeldest:
– Registrierung des Wahllokals über diese Seite
– Vorbereitung der Wahl (Bereitstellung der Wahlurne, der Stifte, der “Wahlkabine”, der Vervielfältigung der Stimmzettel)
– Durchführung der Wahl (Betreuung der Wahlurne: wichtig ist, dass nur Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abstimmen und auch nur 1x)
– Auszählung der Stimmzettel und Meldung der Ergebnisse

Die U16/U18 Wahl findet in der Regel über mehrere Tage vor der jeweiligen Wahl statt.
Ein Wahllokal kann den gesamten Wahlzeitraum öffnen, oder aber auch nur an einzelnen Tagen oder für einzelne Veranstaltungen.
Trage diese Angaben bitte bei der Registrierung des Wahllokales an der entsprechenden Stelle ein.
Solltest du Fragen haben, ob sich dein Angebot als Wahllokal eignet, kontaktiere gerne die obige Kontaktperson.

Die Teilnahme an der U16/U18 Wahl ist sowohl für die Wähler_innen, als auch für die Anbieter_innen der Wahllokale kostenfrei.
Es können jedoch Kosten entstehen, für die der Bremer Jugendring und die Beteiligten im Netzwerk nicht aufkommen können, z. B. für die Bereitstellung und Vervierfältigung der Wahlmaterialien vor Ort.

Über die Wähler_innen werden keinerlei Daten erhoben.

Ein Teil der Informationen zu den Wahllokalen ist für alle öffentlich einsehbar: Name der Einrichtung, Adresse, Ansprechperson und Öffnungszeiten des Wahllokals am U16/U18-Wahltag. So können die Wähler_innen sehen, wo sie zur Abstimmung hingehen können. Die Wahllokale erscheinen auf einer Übersichtskarte.
Nicht öffentlich einsehbar sind E-Mail Adressen, Telefonnummern usw. Diese Daten werden aber intern an die Landeskoordinierungsstelle im Bremer Jugendring übermittelt. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt. Nach der Wahl werden die Anmeldedaten gelöscht.

Die Durchführung

Ja!
Vor der Wahl versenden wir die Wahlzettel zum selbst-Ausdrucken an alle angemeldeten Wahllokale im Land Bremen.
Darüber hinaus können wir auf Anfrage Poster, Flyer und Broschüren, wie zum Beispiel die Wahlordnung für die U16/U18 Wahl bereitstellen.
Außerdem bereitet der Bundesjugendring in der Regel für jede Wahl einen Überblick über die Kernaussagen der Parteien (Synopse) vor, den wir den Wahllokalen vor der Wahl zusenden.
Alle Materialien sind selbstverständlich kostenlos, solange der Vorrat reicht.

Werbe- und Infomaterialien gibt es digital auch hier.

Die Vorbereitung der Wahl hängt davon ab, in welchem Umfang ihr sie plant.
Für die eigentliche Wahl wird z.B. ein Schuhkarton benötigt, der als Wahlurne fungiert, die vervielfältigten Stimmzettel und Stifte zum Ausfüllen.
Wichtig ist, dass die Wahlurne durchgehend beaufsichtigt wird und nur Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 abstimmen. Nach der Wahl müssen die Stimmzettel ausgezählt und in dem Portal der U16/U18 Wahl gemeldet werden.
Alles darüber hinaus steht euch frei.

Falls ihr Ideen braucht, wie die U16/U18 Wahl gut in eine Veranstaltung eingebettet werden kann, sprecht gerne die obige Kontaktperson an.

Um die Wahl durchzuführen, muss das Wahllokal hier angemeldet werden. Dafür wird ein Internetzugang benötigt.
Vor der Wahl werden die Stimmzettel als Druckmaterial zur Verfügung gestellt. Auf Anfrage können wir weitere Begleitmaterialien bereitstellen.
Für die Wahl selber werden neben den ausgedruckten Stimmzetteln, z.B. ein Schuhkarton als Wahlurne und Stifte zum Ankreuzen benötigt.
Bitte achtet darauf, dass die Wahlurne durchgehend betreut wird und nur Kinder und Jugendliche unter 16 bzw. 18 Jahren abstimmen.
Für die Meldung der Ergebnisse über das Portal der U16/U18 Wahl wird wieder ein Internetzugang benötigt.

Idealerweise eröffnet ein Wahllokal an einem Ort oder für eine Veranstaltung, die Kinder und Jugendliche sowieso besuchen.
Ein Wahllokal kann auch mobil sein, um so Jugendorte aufzusuchen.
Alle Wahllokale sind außerdem auf der Seite u18.org gelistet und so für Kinder und Jugendliche einsehbar.
Der Bremer Jugendring unterstützt euch in der Öffentlichkeitsarbeit.

Die erste Anlaufstelle ist die obige Kontaktperson beim Bremer Jugendring und ist bei Fragen, Anmerkungen, zum Austausch und generell erreichbar.

Hinter der Landeskoordination beim Jugendring, steht ein großes bundesweites Netzwerk unter anderem das Deutsche Kinderhilfswerk (DKHW), der Deutsche Bundesjugendring (DBJR), die Landesjugendringe, viele viele Jugendverbände und das Berliner U18-Netzwerk sowie die regionalen Koordinierenden in den anderen Bundesländern.

Frage noch nicht beantwortet? Melde dich gerne bei der obigen Kontaktperson!