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FAQs
Zelte und Material können gegen eine Ausleihgebühr von Jugendverbänden, Sportvereinen, Kinder- und Jugendinitiativen, Jugendgruppe und ähnlichen Organisationen, Firmen sowie Privatpersonen ausgeliehen werden.
Das Zelte- und Materiallager ist eine Serviceleistung des Bremer Jugendrings e. V., insbesondere für Träger der gemeinnützigen Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen und insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Bremerhaven und Bremen. Sie werden bei der Ausleihe prioritär behandelt.
Die Stornierung der gesamten Bestellung oder Teilen der Bestellung ist bis zu drei Monaten vor Beginn des Buchungszeitraums anzuzeigen. Geschieht dies nicht fristgerecht, ergeben sich folgende Stornierungskosten je nach Zeitpunkt der Stornierung:
- Bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb von drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn des Ausleihzeitraums entstehen Stornierungskosten in Höhe von 30% der Ausleihkosten.
- Bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb von vier bis eine Woche vor Beginn des Ausleihzeitraums entstehen Stornierungskosten in Höhe von 50% der Ausleihkosten.
- Bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn des Ausleihzeitraums entstehen Stornierungskosten in Höhe von 100% der Ausleihkosten.
Stornierungskosten entstehen nicht, wenn für eine Ersatzausleihe (gleiche Anzahl, gleicher Zeitraum) gesorgt werden kann.
Der Bremer Jugendring e. V. behält sich wiederum jederzeit kurzfristige Änderungen vor.
Mit der Buchungsbestätigung wird die/der Entleihende gebeten, telefonisch (oder per Mail) Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden des Zelte- und Materiallagers aufzunehmen, um die Uhrzeit für die Abholung und Rückgabe zu vereinbaren. Abholungen und Rückgaben sind nur werktags (Mo.,Do. und Fr.in der Regel zwischen 8:00 und 12:00 Uhr) möglich.
Änderungen hinsichtlich Abholung und Rückgabe sind spätestens 24 Stunden vorher telefonisch mitzuteilen unter 0176-56972336.
Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei einer verspäteten Terminwahrnehmung von mehr als einer Stunde wird ein Zuschlag von 10,- € berechnet.
Ja, die Verleihartikel sind im gereinigten und in voll funktionsfähigem Zustand zurückzugeben, das heißt: sauber, trocken und richtig zusammengelegt.
Bei nassen und erdigen Untergründen sollte das Zusammenlegen auf zusätzlichen Planen erfolgen. Durchnässte Zelte sollten nicht in den Säcken gelagert werden – auch nicht kurzfristig.
Insbesondere Verleihartikel, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken geeignet sind, sind von dem/der Entleihenden vor der Benutzung zu reinigen. Diese Artikel dürfen ebenfalls nicht anderweitig genutzt werden.
Der/die Entleihende verpflichtet sich, die überlassenen Verleihartikel schonend und sachgemäß zu behandeln.
Bei grob vertragswidrigem Verhalten des/der Entleihenden kann der Bremer Jugendring e. V. den Vertrag außerordentlich kündigen, die Verleihartikel herausverlangen und Schadenersatzansprüche inklusive der Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend machen.
Während der Verleihdauer, also von der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe, haftet der/die Entleihende für Beschädigung und Verlust der Verleihartikel.
Beschädigungen und Verlust führen zu entsprechenden Schadenersatzansprüchen des Bremer Jugendrings e. V. und sind sofort per Email an zelte@bremerjugendring.de zu melden.
Nein, der Versand und die Lieferung von Verleihartikel sowie deren Aufbau ist durch den Bremer Jugendring .V. nicht möglich und muss selbst organisiert werden. Informationen über den benötigten Stauraum (max. Packmaße) oder Hinweise zum Aufbau können bei Bedarf bei den zuständigen Mitarbeitenden vorab erfragt werden.
Nein, vom Bremer Jugendring e. V. kann keine Verladehilfe geleistet werden. Entsprechend benötigte Personen sind von dem/der Entleihenden bereitzustellen. Dies gilt sowohl für die Abholung wie auch für die Rückgabe.
Auch die Ladungssicherung obliegt allein der/dem Entleihenden. Das entsprechende Sicherungsmaterial ist von dem/der Entleihenden bereitzustellen.
Die Zahlung der Entleihgebühr erfolgt ausschließlich per Überweisung. Für die Entleihgebühr wird eine Rechnung gestellt, die innerhalb von zwei Wochen zu begleichen ist. Der/die Entleihende verpflichtet sich den Rechnungsbetrag fristgerecht nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Bremer Jugendrings e. V. zu entrichten. Teilzahlungen sind nicht möglich.
Kontakt & AGBs
Der Bremer Jugendring betreibt im Volkshaus (Auf dem Kamp 61, 28217 Bremen) einen eigenständigen Zelteverleih. Vom Partyzelt über Pavillons bis hin zu Beamer, PA-Anlage oder GPS-Gerät gibt es hier eine Menge Angebote für die Jugendverbände, -initiativen oder andere Gruppe (z.B. Sportvereine o.ä.) in Bremen. Auch Privatpersonen können unser Angebot gerne nutzen!
Bei Interesse am Verleihangebot einfach auf den entsprechenden Artikel klicken und den gewünschten Zeitraum auswählen. Die ausgewählten Artikel befinden sich dann im Warenkorb, von dort aus kann im nächsten Schritt die Buchungsanfrage abgeschickt werden.
Bei Fragen sind wir unter zelte@bremerjugendring.de und telefonisch Mo.,Do. und Fr. zwischen 9:00 und 13:00 Uhr unter 0176 – 56972336 erreichbar.
Bei Fragen zu den Zelten und anderen Materialien sowie zu den Ausleihen, zum Buchungs- und zum Rechnungswesen sind wir am Montag, Donnerstag und Freitag erreichbar.

Thorsten Fricke
Zelt- und Materialverleih
Buchung, Administration, Ausgabe

Peter Pezer
Zelt- und Materialverleih
Buchung, Administration, Ausgabe
Für den Verleih gelten folgende AGBs.
Abholung und Rückgabe ist nur werktags (Mo, Do, Fr) an dem angegebenen Orten möglich. Für Wochenendausleihen von Freitag bis Montag auswählen.