Was ist die JuLeiCa?
Mit einer Juleica-Ausbildung könnt Ihr euch fit machen, um z.B. eigene Projekte zu organisieren, Räume selbst zu öffnen, Gruppen zu leiten oder Jugendfreizeiten als Teamende zu begleiten. Die Jugendleiter:in-Card dient dabei als Qualifikationsnachweis. Für die Juleica-Ausbildung müsst Ihr 15 Jahre alt sein. Die Ausbildung umfasst Themen wie Projektplanung, gesetzliche Grundlagen, außerdem werden Methoden und Spiele gemeinsam ausprobiert, sich mit der Dynamik von Gruppen auseinandergesetzt und vieles mehr. In den aktualisierten Qualitätsstandards der Juleica-Ausbildung für Bremen gibt es einen Überblick über die Themen. Jeder Verband, der eine Juleica-Ausbildung anbietet, ergänzt diese mit eigenen Schwerpunkten.
Inhalt
Juleica-Ausbildungen
Juleica-Fortbildungen
Startdatum und Uhrzeit: 08.11.2024 – 18:00 |
Enddatum und Uhrzeit: 09.11.2024 – 17:00 |
Meldeschluß: 04.11.24 |
Anbieter:innen von Juleica
Folgende Jugendorganisationen in Bremen bieten grundsätzlich eine Juleica-Ausbildung an:
- Bremer Sportjugend (info@bremer-sportjugend.de)
- Bund der Deutschen Katholischen Jugend (info@bdkj-bremen.de)
- Bund der Pradfinder:innen (bremen@pfadfinden.de)
- Christlicher Verein Junger Menschen (CVJM) (info@cvjm-bremen.de)
- DGB-Jugend Bremen (dgb-jugend.bremen.de)
- Evangelische Jugend Bremen (evangelischejugend@kirche-bremen.de)
- Arbeiter-Samariter-Jugend-Bremen (asj@asb-bremen.de)
- Jugendfeuerwehr Bremen (info@jf-bremen.org)
- Kreisjugendwerk der Arbeiterwohlfahrt (kreisjugendwerk@awo-bremen.de)
- Naturschutzjugend Bremen (NAJU@nabu-bremen.de)
- Volksbund Kriegsgräberfürsorge (jugend-bremen@volksbund.de)
- Stadtjugendring Bremerhaven (info@sjr-bremerhaven.de)
- LidiceHaus Bremen (Lidice@lidicehaus.de)
- Bund Deutscher Pfadfinder:innen (lv.bremen@bdp.org)
- Buchte/Naturfreundejugend (buero@die-buchte.de)
- SJD-Die Falken Kreisverband Bremen (info@falken-bremen.de)
- BUND Bremen (info@bund-bremen.de)
Qualitätsstandards der Juleica
Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2023 beschlossen worden sind, hat auch das Land Bremen Qualitätsstandards, die 2023 gemeinsam mit den Anbieter:innen der JuLeiCa-Ausbildung im Land Bremen angepasst wurden. Diese regeln zum einen Rahmenbedingungen, die zu einer JuLeiCa-Ausbildung gehören. Über diese Inhalte hinaus werden in jeder JuLeiCa-Schulung auch verbandsspezifische Schwerpunkte zum Bestandteil der Ausbildung gemacht. Damit soll gewährleistet sein, dass junge Ehrenamtliche, die Jugendgruppen anleiten – zum Beispiel in wöchentlichen Gruppenstunden oder auf Ferienfreizeiten – das nötige Werkzeug an die Hand bekommen, um Kinder und Jugendliche fachgerecht zu betreuen.
Die aktualisierten Qualitätsstandards der JuLeiCa-Ausbildung für das Land Bremen findet ihr HIER.
Erste-Hilfe-Kurse
Um eine Juleica zu bekommen, muss neben der Juleica-Ausbildung die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs nachgewiesen werden. Die Erste-Hilfe-Ausbildung ist seit dem April 2015 neu geregelt und vom zeitlichen Umfang auf 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten reduziert worden. Die aktualisierten Gemeinsamen Grundsätze sind auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe als PDF veröffentlicht. Die Lernziele und praktischen Inhalte der Ersten Hilfe Aus- und Fortbildung stehen unter Anhang 5 und 6.
Folgende Organisationen bieten eine Erste-Hilfe-Ausbildung an:
Deutsches Rotes Kreuz KV Bremen
Deutsches Rotes Kreuz KV Bremerhaven
Malterser in Bremen und Bremerhaven
Vergünstigungen
Bundesweite Vergünstigungen für Juleica-Inhaber:innen wie z.B. die kostenlose Mitgliedschaft beim Deutschen Jugendherbergswerk (DJH) oder der freie Eintritt sowie besondere Gruppenkonditionen können unter www.juleica.de eingesehen werden.
Grundsätzlich gilt, dass Juleica-Inhaber:innen auch die Vergünstigungen aus anderen Bundesländern mitnutzen können, allerdings gibt es keine verbindlichen Regelungen, aber Fragen direkt vor Ort kostet nichts.
Vergünstigungen in Bremen und Bremerhaven finden sich HIER.
Ehrenamtskarte
Seit 2023 kannst Du mit einer gültigen Juleica die Ehrenamtskarte für Bremen und Niedersachsen beantragen. Die Voraussetzungen, die sonst für die Ehrenamtskarte erfüllt werden müssen, fallen dann weg. Mit der Ehrensmatskarte sind zahlreiche Vorteile und Vergünstigugen verbunden.
Mehr Informationen HIER.
Sonder-/Bildungsurlaub
Sonderurlaub
Wenn du eine JuLeiCa-Ausbildung machst oder dich als Gruppenleiter:in engagierst, kannst dich von deiner Arbeit/Ausbildung freistellen lassen. Dein:e Arbeitgeber:in muss dir in diesem Fall pro Kalenderjahr (Januar-Dezember) maximal 12 Tage (unbezahlten) Sonderurlaub gewähren.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
Der Antrag muss von einem öffentlichen oder einem anerkannten Träger (§16 BremKJFFöG) der freien Jugendhilfe ausgehen.
Der Antrag muss mindestens 20 Tage vor der geplanten Maßnahme eingereicht werden.
Der Antrag muss über die zuständige Stelle im Land Bremen erfolgen. Dies ist das Referat für Kinder- und Jugendförderung bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Kontakt: Sonja Schreiter, Tel. 0421 361 79847, Mail sonja.schreiter@soziales.bremen.de
Die Vorschriften hierzu findest Du im §32 des Bremischen Kinder- und Jugend- und Familienfördergesetz (BremKJFFöG).
Bildungsurlaub
Alle anerkannten freien Träger der Jugendhilfe bzw. der außerschulischen Jugendbildung (§16 BremKJFFöG oder §75 SGB VIII) können die JuLeiCa-Ausbildung als Bildungsveranstaltung anbieten.
In diesem Fall kannst du als Teilnehmer:in der Ausbildung den sogenannten Bildungsurlaub beantragen und dein Arbeitgeber muss dir in dieser Zeit dein Gehalt weiterzahlen.
Die Vorschriften hierzu findest du im Bremischen Bildungszeitgesetz.
Mehr Informationen gibt es bei der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration.
Kontakt: Petra Frings, Tel. 0421 361 6672, Mail petra.frings@soziales.bremen.de
Tipp: Auf der Seite www.ehrenamt-deutschland.org gibt es eine gute Übersicht mit Antworten zu Fragen rund um das Ehrenamt inklusive einer Aufstellung der Regelungen der einzelnen Bundesländer.
Joris Immenhauser
Referent für Europa, Koordinierung Juleica, stellvertretende Geschäftsführung
0179-4438323 (auch Signal)