Inklusion in der Jugendarbeit umsetzen!
Das Projekt „Brifi 27 – Bremer Index für Inklusion bis 2027“
„Jugend- und Freizeitangebote für alle“, das ist der Anspruch, den Verbände der Jugendförderung an ihre Arbeit haben. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit klafft mit Blick auf die Inklusion bei Angeboten oder Organisationsstrukturen eine Lücke, besonders häufig aufgrund finanzieller und personeller Engpässe.
Gemeinsam mit jungen Menschen mit und ohne Behinderung(en), mit Ehren- und Hauptamtlichen aus der Jugendverbandslandschaft, mit Eltern- und Selbstvertreter:innen-Organisationen von jungen Menschen mit Behinderung(en) und mit Vertreter:innen der Behindertenhilfe wird das Projekt „Brifi 27“ an diesem Handlungsbedarf ansetzen.
Inhalt
Sabine Kühn
Projektreferentin für Inklusion
Projekt „Brifi 27“
Worum geht es im Projekt „Brifi 27“?
Mit dem Projekt „Brifi 27“ verfolgt der Bremer Jugendring das Ziel, bis 2027 einen Index für Inklusion in der Bremer Jugendarbeit zu erarbeiten. Dieser soll als Handreichung für die Haupt- und Ehrenamtlichen der Jugendverbandslandschaft des Landes Bremen dienen und sie dabei unterstützen, ihre Strukturen auf diverse Barrieren hin zu überprüfen und Methoden zum Abbau dieser zu erarbeiten. Mit Hilfe des „Brifi 27“ sollen Angebote für alle jungen Menschen uneingeschränkt zugänglich und nutzbar gemacht werden, um Inklusion ganz praktisch umzusetzen.
An wen richtet sich der „Brifi 27“?
„Brifi 27“ richtet sich an die Jugendverbands- und Förderlandschaft im Land Bremen. Die Leitfragen des Index für Inklusion, die gemeinsam mit jungen Menschen mit und ohne Behinderung(en) entwickelt werden, ermöglichen einen kritischen Blick auf eigene Strukturen.
Vom Bremer Index für Inklusion sollen junge Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren im Land Bremen profitieren, die Angebote von Jugendverbänden und -einrichtungen in Bremen und Bremerhaven nutzen. Der Abbau von formellen und informellen Barrieren, den wir mit dem „Brifi 27“ in der Jugendverbandslandschaft des Landes Bremen umgesetzt sehen möchten, wird insbesondere jungen Menschen mit Beeinträchtigungen zugutekommen.
Wie kannst du mitmachen?
Wenn du zwischen 12 und 27 Jahren alt bist, kannst du Inklu-Scout werden! Melde dich bei Interesse bei Julia oder Sabine. Du brauchst keinerlei Vorerfahrung!
Wir laden alle Interessierten zu einem kostenlosen Workshop-Wochenende ein, bei dem wir uns gemeinsam mit den Themen Vielfalt, Teilhabe und Selbstbestimmung auseinandersetzen. Das gemeinsam erarbeitete Wissen über Inklusion wird euch dazu befähigen, die eigenen Jugendangebote in Bremen und Bremerhaven in einem späteren Schritt auf Inklusion hin zu testen und zu erkennen, inwieweit der Index noch überarbeitet werden muss, um den Anforderungen in der Praxis gerecht zu werden. Eure Perspektiven und Erfahrungen fließen dann maßgeblich in die Entwicklung des „Brifi 27“ ein! Die Teilnahme am Workshop-Wochenende und allen folgenden Treffen ist kostenlos und ihr erhaltet für euer Engagement als Inklu-Scouts einen Nachweis über die Teilnahme und eine Aufwandsentschädigung!
Wie läuft das Projekt „Brifi 27“ im Detail ab?
Unser Projekt verläuft in einem Zeitraum von drei Jahren, vom 01.10.2024 bis 30.09.2027, und ist in drei Projektphasen aufgeteilt:
Jahr 1: Wissensaufbau
Im ersten Jahr sammeln wir gemeinsam mit jungen Menschen und einem Netzwerk aus diversen haupt- und ehrenamtlichen Expert:innen im Feld das Wissen über den Ist-Zustand der Inklusion und stellen gemeinsam Bedarfe fest. Dieses Wissen soll als Basis für die Entwicklung des Index dienen.
Für die Entwicklung des Index selbst richten wir uns einerseits an junge Menschen mit und ohne Behinderung(en) im Alter von 12 bis 27 Jahren, die sich am „Brifi 27“ beteiligen sollen. Wir wollen ihre Perspektiven bewusst aufgreifen und in den Index einfließen lassen, unter anderem, indem wir sie zu „Inklu-Scouts“ ausbilden. Anderseits sprechen wir die ehren- und hauptamtlichen Mitarbeitenden in Jugendverbänden, diverse Eltern- und Selbstvertretungsgruppen junger Menschen mit Behinderung(en) sowie die Vertreter:innen der Behinderten- und Eingliederungshilfe im Land Bremen an. Sie sollen das umrahmende Netzwerk von und für den „Brifi 27“ bilden. Von und mit ihrem diversen Praxiswissen wollen wir lernen und es in die Index-Entwicklung einfließen lassen.
Jahr 2: Erprobung von Praxiswissen
Auf Basis des gesammelten Wissens aus dem ersten Projektjahr erstellen wir gemeinsam mit dem Netzwerk und in stetiger Rücksprache mit unseren „Inklu-Scouts“ einen ersten Indexentwurf, mit dem sich die Jugendverbände und -einrichtungen selbst evaluieren können. Der Indexentwurf wird dann vom Netzwerk und den „Inklu-Scouts“ in der Praxis getestet. Ihr Feedback nutzen wir dann, um den Index final zu überarbeiten.
Jahr 3: Praxis gelebter Inklusion
Um den entstandenen Index bekannt(er) zu machen, wollen wir unsere Projektergebnisse im dritten Projektjahr der Fachöffentlichkeit präsentieren. Hierzu ist ein Fachtag Inklusion geplant, an dem der Index vorgestellt werden soll. Danach sollen die Jugendverbände und -einrichtungen im Land Bremen den Index nutzen und seine Anwendbarkeit in darauffolgenden Treffen mit dem Netzwerk und uns reflektieren und weiterentwickeln.
Einen Index für Inklusion zeichnet aus, dass er nie ganz fertig ist, sondern immer wieder überarbeitet, angepasst und verändert wird. Auch der „Brifi 27“ soll über seine „Fertigstellung“ hinaus weiterentwickelt werden können.
Unsere Kooperationspartner:innen
Der Martinsclub Bremen ist ein bekannter Träger der Behindertenhilfe in Bremen, der zahlreiche Kurse und Freizeitangebote für junge Menschen mit Behinderung anbietet und uns bei der Vernetzung mit interessierten Inklu-Scouts unterstützt.
Das Lidicehaus Bremen ist eine Jugendbildungsstätte und ein zentraler Ort der außerschulischen Bildung von jungen Menschen, welches uns ebenfalls bei der Vernetzung mit interessierten Inklu-Scouts unterstützt.
Gesetze und Verordnungen zu Inklusion, denen der „Brifi 27“ folgt
Im Jahr 2006 haben die Vereinten Nationen das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK) beschlossen, das seit 2009 auch in Deutschland in Kraft getreten ist. Die UN-Behindertenrechtskonvention konkretisiert die universellen Menschenrechte aus der Perspektive von Menschen mit Behinderungen.
Gemäß §11 Abs. 1 des achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sollen die Angebote der Jugendarbeit allen jungen Menschen frei zugänglich sein und auch für junge Menschen mit Behinderung(en) nutzbar sein.
Auch in der Bremer Landesverfassung werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen explizit benannt, sowie die einhergehende Verantwortung und der besondere staatliche Schutz, unter dem sie stehen.
Kick-Off zum Bremer Index für Inklusion
Gemeinsam durchstarten auf der Kick-Off-Veranstaltung von „Brifi 27 – Bremer Index für Inklusion bis 2027
Der I-Cup bewegt.
Spannende Spiele beim diesjährigen inklusiven Fußballturnier