Nutzungsbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen für das Zelte- und Materiallager
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Konferenzraum
Nutzungsbedingungen und allgemeine Geschäftsbedingungen für das Zelte- und Materiallager
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ab Bekanntgabe Anwendung auf alle Verträge, die mit dem Bremer Jugendring e. V. zur Ausleihe von Zelten und Material geschlossen werden. Im Einzelfall getroffene Sondervereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Allgemeines
(1) Zelte und Material können gegen eine Ausleihgebühr von Jugendverbänden, Sportvereinen, Kinder- und Jugendinitiativen, Jugendgruppe und ähnlichen Organisationen, Firmen sowie Privatpersonen ausgeliehen werden.
(2) Mitgliedsverbände des Bremer Jugendrings e. V. erhalten einen Preisnachlass von 40%.
(3) Das Zelte- und Materiallager ist eine Serviceleistung des Bremer Jugendrings e. V., insbesondere für Träger der gemeinnützigen Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen und insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Bremerhaven und Bremen. Sie werden bei der Ausleihe prioritär behandelt.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Zelte und Materialien können auf der Website www.bremerjugendring.de/verleih angefragt werden.
(2) Anfragen werden frühestens fünf Monate vor Beginn des Entleihzeitraums bearbeitet.
(3) Der Bremer Jugendring e. V. sendet eine schriftliche Bestätigung der Anfragen per Email. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese AGB (Emailbestätigung der Reservierung). Dann erfolgt die Rechnungslegung per Email über die Ausleihgebühren.
§ 4 Veränderungen und Stornierungen
(1) Die Stornierung der gesamten Bestellung oder Teilen der Bestellung ist bis zu drei Monaten vor Beginn des Buchungszeitraums anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ergeben sich die unter Absatz 3 genannten Stornierungskosten. Der Bremer Jugendring e. V. behält sich wiederum jederzeit kurzfristige Änderungen vor.
(2) Nach einer verbindlichen Bestätigung berechnen wir für eine Änderung oder Stornierung von Zelten und Material eine Bearbeitungskostenpauschale in Höhe von 5,- €.
(3) Bei einer nicht fristgerechten Stornierung entstehen je nach Zeitpunkt der Stornierung folgende Stornierungskosten:
1. bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn des Ausleihzeitraums entstehen Stornierungskosten in Höhe von 100% der Ausleihkosten.
2. bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb von vier bis eine Woche vor Beginn des Ausleihzeitraums entstehen Stornierungskosten in Höhe von 50% der Ausleihkosten.
3. bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb von drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn des Ausleihzeitraums entstehen Stornierungskosten in Höhe von 30% der Ausleihkosten.
(4) Stornierungskosten entstehen nicht, wenn für eine Ersatzausleihe (gleiche Anzahl, gleicher Zeitraum) gesorgt werden kann.
§ 5 Preise und Zahlung
(1) Für jede Ausleihe berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,- €. Die Ausleihkosten für die einzelnen Zelte und Materialien können Sie der folgenden Übersicht auf unserer Website entnehmen: www.bremerjugendring.de/verleih
(2) Die Entleihgebühr wird in Rechnung gestellt. Teilzahlungen sind nicht zulässig.
(3) Die Rechnung ist innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Der/die Entleihende verpflichtet sich den Rechnungsbetrag fristgerecht nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Bremer Jugendrings e. V. zu entrichten.
§ 6 Abholung und Rückgabe
(1) Das Zelte- und Materiallager des Bremer Jugendring e. V. befindet sich im Volkshaus, Auf dem Kamp 61, 28217 Bremen.
(2) Der/die für die Ausleihe zuständige Mitarbeitende des Zelte- und Materiallagers vereinbart einen Ausleihtermin mit der entleihenden Person. Uhrzeit für die Abholung und Rückgabe werden telefonisch oder per Mail vereinbart.
(3) Die vereinbarten Zeiten sind unbedingt einzuhalten. Bei einer verspäteten Terminwahrnehmung von mehr als einer Stunde wird ein Zuschlag von 10,- € berechnet.
(4) Änderungen hinsichtlich Abholung und Rückgabe sind spätestens 24 Stunden vorher telefonisch mitzuteilen unter 0176-56972336.
(5) Bei der Übergabe der Zelte und Materialien wird deren einwandfreier und vollständiger
Zustand schriftlich von der/dem Entleihenden bestätigt. Bei der Rückgabe festgestellte
Schäden oder Verluste gehen dementsprechend zu Lasten der/des Entleihenden.
§ 7 Entleihende
Der/Die Entleihende sind Personen, die berechtigt sind, Rechtsgeschäfte für den Verein, die Jugendgruppe, die Einrichtung, für die Firma oder sich selbst etc. zu tätigen. Wird der Verleih von einer anderen Person abgeholt oder gebracht, handelt diese im Auftrag des/der Entleihende und wird mit Abholer/-in oder Bringer/-in bezeichnet.
§ 8 Pflichten des/der Entleihenden
(1) Verleihartikel, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen oder zur Zubereitung von Speisen und Getränken geeignet sind, sind von dem/der Entleihenden vor der Benutzung zu reinigen. Diese Artikel dürfen ebenfalls nicht anderweitig genutzt werden.
(2) Der/die Entleihende verpflichtet sich, die überlassenen Verleihartikel schonend und sachgemäß zu behandeln. Beschädigungen und Verlust während der Überlassungsdauer sind sofort per Email an zelte@bremerjugendring.de zu melden.
(3) Die Verleihartikel sind in voll funktionsfähigem und gereinigtem Zustand zurückzugeben, das heißt: sauber, trocken und richtig zusammengelegt.
(4) Bei grob vertragswidrigem Verhalten des/der Entleihenden kann der Bremer Jugendring e. V. den Vertrag außerordentlich kündigen, die Verleihartikel herausverlangen und Schadenersatzansprüche inklusive der Ansprüche auf entgangenen Gewinn geltend machen.
(5) Für Transport, Einsatz und Beaufsichtigung der Verleihartikel während der Überlassungsdauer ist allein der/die Entleihende verantwortlich.
(6) Die Ladungssicherung obliegt allein der/dem Entleihenden. Das entsprechende Sicherungsmaterial ist von dem/der Entleihenden bereitzustellen.
(7) Vom Bremer Jugendring e. V. wird keine Verladehilfe bereitgestellt. Entsprechendes Personal ist von dem/der Entleihenden bereitzustellen. Dies gilt sowohl für die Abholung wie auch für die Rückgabe.
§ 9 Gefahrübergang und Haftung des/der Entleihenden
(1) Während des Überlassungszeitraums, das heißt von der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe, haftet der/die Entleihende für Beschädigung und Verlust der Verleihartikel.
(2) Beschädigungen und Verlust führen zu entsprechenden Schadenersatzansprüchen des Bremer Jugendrings e. V.
§ 10 Dritte
(1) Der/die Entleihende verpflichtet sich, den Bremer Jugendring e. V. von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese im Zusammenhang mit der Nutzung der Verleihgegenstände gegen den Bremer Jugendring e. V. erheben. Der Abschluss einer ausreichenden Versicherung wird empfohlen.
(2) Eine Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Genehmigung des Bremer Jugendrings e. V. ist nicht gestattet. § 11 Rücktritt
(1) Sofern einzelne Verleihartikel, insbesondere aufgrund von Beschädigungen, Verlust oder nicht absprachegemäßer Rückgabe durch den/die Vornutzende/n, nicht ausleihbereit sind, behält sich der Bremer Jugendring e. V. den jederzeitigen Rücktritt von der Reservierung vor. Der/die Entleihende hat keinen Anspruch auf Ersatz.
(2) Der/die Entleihende wird über die Nichtverfügbarkeit der Verleihartikel unverzüglich informiert und eine etwaig gezahlte Ausleihkosten erstattet.
§ 12 Haftung des Bremer Jugendring e. V.
(1) Der Bremer Jugendring e. V. übernimmt keine Gewähr für eventuell defekte Materialien und Zelte. Der Bremer Jugendring e. V. ist bemüht, alle Materialien und Zelte in gutem Zustand zu halten – kann dies aber nicht garantieren. Demnach können auch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
(2) Der Bremer Jugendring e. V. übernimmt keine Gewähr für eine eventuelle Verschmutzung/Nässe, etc. (aufgrund der Lagerung, dem Vorverleih, etc.) der Artikel und daraus folgende mögliche Schäden.
(3) Der Bremer Jugendring e. V. haftet nicht für Schäden und sonstige Vermögensschäden, die dem/der Entleihenden durch die Benutzung der Verleihartikel entstehen.
(4) Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens oder grober Fahrlässigkeit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bremen, den 04.02.2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Konferenzraum
§ 1 Geltungsbereich
Diese Nutzungsbedingungen und allgemeinen Geschäftsbedingungen finden ab Bekanntgabe Anwendung auf alle Verträge, die mit dem Bremer Jugendring e.V. zur Nutzung des Konferenzraums geschlossen werden. Im Einzelfall getroffene Sondervereinbarungen haben Vorrang.
§ 2 Allgemeines
Der Konferenzraum des Bremer Jugendrings e.V. kann gegen eine Gebühr von Jugendverbänden, Sportvereinen, Kinder- und Jugendinitiativen und ähnlichen Organisationen, Firmen sowie Privatpersonen genutzt werden.
Der Preisnachlass für Mitgliedsverbände des Bremer Jugendrings beträgt 40% des eigentliches Preises.
Die Raumvermietung des Bremer Jugendrings e.V. soll vor allem der Kinder- und Jugendhilfe im Land Bremen und insbesondere für Kinder und Jugendliche aus Bremerhaven und Bremen zugutekommen, weswegen sie bei der Buchung prioritär behandelt werden.
§ 3 Vertragsschluss
Die Raumreservierung kann auf der Website www.bremerjugendring.de/verleih angefragt werden.
Anfragen werden frühestens drei Monate vor Beginn des Mietzeitraums bearbeitet.
Der Bremer Jugendring e. V. sendet eine schriftliche Bestätigung der Anfragen per Email über das Buchungstool. Ab diesem Zeitpunkt gelten diese AGB (Emailbestätigung der Reservierung).
Für jede Buchung berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 5,- €. Die Mietkosten für die Räumlichkeiten können Sie der folgenden Übersicht auf unserer Website entnehmen: www.bremerjugendring.de/verleih
§ 4 Veränderungen und Stornierungen
Die Mietgebühr wird in Rechnung gestellt. Teilzahlungen sind nicht zulässig.
Die Rechnung ist innerhalb von zwei Wochen zu begleichen. Der/die Mieter/in verpflichtet sich den Rechnungsbetrag fristgerecht nach Erhalt der Rechnung auf das Konto des Bremer Jugendrings e. V. zu entrichten.
Stornierungskosten:
Bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb einer Woche vor Beginn des Nutzungszeitraumes entstehen Stornierungskosten in Höhe von 100% der Ausleihkosten.
Bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb von vier bis eine Woche vor Beginn des Nutzungszeitraumes entstehen Stornierungskosten in Höhe von 50% der Ausleihkosten.
Bei einer Reduzierung oder Stornierung innerhalb von drei Monaten bis vier Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraumes entstehen Stornierungskosten in Höhe von 30% der Ausleihkosten.
§ 5 Raummieten
Die Raumkosten gilt ausschließlich für die Bereitstellung des bestellten Raums mit vorhandenem Inventar sowie dem WC und Küchenzeile. Die Mietzeit beinhaltet die gesamte Zeit, die der/die Mieter/in für sein Angebot benötigt (auch die Vor- und Nachbereitungszeit). Geschirr und das Inventar im Raum, insbesondere die digitale Flipchart (hybride Konferenzen möglich) können mitgenutzt werden.
§ 6 Pflichten des/der Mieter/in
Der/die Mieter/in ist verantwortlich, dass die Räumlichkeiten mit der gebotenen Sorgfalt benutzt werden. Die Räumlichkeiten werden in aufgeräumtem Zustand an den/die Mieter/in übergeben und sind so auch zurückzugeben. Rauchen und offenes Feuer ist in den Räumlichkeiten nicht erlaubt. Tiere sind nur nach Rücksprache erlaubt.
§ 7 Aufenthalt/Haftung
Der Bremer Jugendring e.V. lehnt jegliche Haftung ab. Die Nutzung der Räumlichkeiten geschieht auf eigene Gefahr. Der Aufenthalt ist für den/die Nutzer/in und die weiteren Teilnehmenden auf eigene Gefahr. Der/die Nutzer/in haftet für Beschädigungen an den Räumlichkeiten und Inventar während der Mietzeit.
Die Haftung des Bremer Jugendrings für vom/von der Nutzer/in selbst mitgebrachte Gegenstände ist ausgeschlossen. Der Bremer Jugendring e.V. übernimmt keine Haftung für Unfälle, Vermögens- und Personenschäden, die mit der Raumnutzung zusammenhängen.
§ 8 Sonstige Vereinbarungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung eventueller Lücken soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner*innen im Sinne des Vertrages gewollt haben.
Bremen, 11.01.2023