Die Organisation von Fahrten, Ferienfreizeiten und die Qualifizierung von Jugendgruppenleiter:innen über die Juleica-Ausbildungen gehört seit vielen Jahren zu den originären Aufgaben der Jugendverbände. In regelmäßigen Abständen aktualisiert der Bremer Jugendring mit seinen Mitgliedsverbänden und Jugendorganisationen aus dem Land Bremen die gemeinsamen Inhalte dieser Arbeitsfelder.
Inhalt
Qualitätssiegel für Kinder- und Jugendreisen im Land Bremen
Bremer Jugendring aktualisiert die Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendreisen im Land Bremen.
Gemeinsam mit Jugendverbänden und –organisationen im Land Bremen hat der Bremer Jugendring die Anforderungen an Kinder- und Jugendreisen 2015 entwickelt. Mit diesem nun bereits mehrfach erweiterten Siegel verpflichten sich mehr als 20 Anbieter:innen von Kinder- und Jugendreisen bestimmte Qualitätskriterien einzuhalten. Dazu gehören beispielsweise die Qualifizierung des betreuenden Teams und die Einbeziehung der jugendlichen Teilnehmenden bei der Planung und während der Durchführung der Freizeiten. Im Rahmen dieser Selbstverpflichtung gewährleisten die Anbieter:innen einen effektiven Kinder- und Jugendschutz und halten Aufsichts- und jugendrechtliche Bestimmungen konsequent ein.
Unter Federführung des Bremer Jugendrings begleiten Vertreter:innen der beteiligten Organisationen die inhaltliche Umsetzung und Weiterentwicklung des Qualitätssiegels. Die Selbstverpflichtung wird möglichst jährlich von den Anbieter:innen der gemeinnützigen Kinder- und Jugendreisen aus dem Land Bremen erneuert.
Das aktuell erarbeitete Qualitätssiegel gilt ab dem 1. Januar 2025:
Qualitätssiegel für Kinder- und Jugendreisen im Land BremenFAQs zum Qualitätssiegel
Das Qualitätssiegel für Kinder- und Jugendreisen im Land Bremen ist eine Selbstverpflichtung für freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe in Bremen und Bremerhaven, die Ferien- und Erholungsfreizeiten für Kinder- und Jugendliche anbieten. Es enthält Anforderungskriterien, u.a. zu den Zielen und Inhalten von Angeboten, zum Kinder- und Jugendschutz und zur Betreuungsqualität. Sie helfen Kindern und Jugendlichen sowie deren Eltern bei der Orientierung und der Auswahl von Angeboten und Anbieter:innen.
Das Qualitätssiegel hebt die besondere Bedeutung von Ferien- und Erholungsfreizeiten in der Jugendarbeit hervor und schafft einen Rahmen, der eine Auseinandersetzung mit der Sicherung, Überprüfung und Weiterentwicklung fachlicher Qualitätsstandards befördert.
Anbieter:innen von Ferien- und Erholungsfreizeiten, die sich den Kriterien des Qualitätssiegels verpflichten, fördern mit ihren Angeboten insbesondere Erholung und Entspannung, körperliches und seelisches Wohlbefinden sowie eine aktive Mitgestaltung und Beteiligung. Außerdem fördern sie die Persönlichkeitsentwicklung und die Mobilität von Kindern- und Jugendlichen, soziales und demokratisches Verhalten sowie gegenseitiges Verständnis und die gemeinsame Akzeptanz in der Vielfalt der Gesellschaft. Des Weiteren werden eine gesunde Lebensweise und das Kennenlernen und Bewahren der Natur und Umwelt befördert. Dabei beruhen die Angebote auf demokratisch orientierter und gemeinnützig getragener Jugendarbeit.
Die Anbieter:innen garantieren die sorgfältige Auswahl und die qualifizierte Schulung des betreuenden Teams sowie die fachliche Begleitung der Maßnahme. Die betreuenden Personen besitzen eine gültige JuLeiCa (Jugendleiter:in-Card) oder über einschlägige Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Aktuelle aufsichts- und jugendschutzrechtliche Bestimmungen sind bekannt und werden eingehalten. Zudem hat die Mehrheit der Betreuungspersonen an einem Erste-Hilfe-Kurs erfolgreich teilgenommen. Vorab bereitet sich das Betreuungsteam gemeinsam auf das Angebot vor.
Die Anbieter:innen gewährleisten einen effektiven Kinder- und Jugendschutz im Sinne von §8a SGB VIII. Vor Beginn einer Kinder- und Jugendfreizeit liegt ein verbindlicher Ablaufplan für das pädagogische Team zum Umgang mit möglichen Anhaltspunkten einer Kindeswohlgefährdung vor. Mit regelmäßigen Seminarangeboten und Qualifizierungen findet eine Sensibilisierung für das Thema Kindeswohlgefährdung statt. In Anlehnung an §72a SGB VIII liegt von den hauptamtlichen pädagogischen Fachkräften ein erweitertes Führungszeugnis vor. Von den ehrenamtlichen Betreuer:innen liegt ein erweitertes Führungszeugnis und/oder eine Selbstverpflichtungserklärung vor. Die Anbieter:innen haben zudem ein eigenes Kinderschutzkonzept oder streben dies künftig an.
Ja, die Anbieter:innen gewährleisten während der Kinder- und Jugendreise einen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung.
Für die Ferien- und Erholungsfreizeiten gilt laut Qualitätssiegel ein Mindestbetreuungsschlüssel von 1:8. Einige Anbieter:innen haben hier eigene höhere Standards. Unabhängig der Gruppengröße des Angebots werden grundsätzlich mindestens zwei Betreuende eingesetzt. Je nach pädagogischen, inhaltlichen oder altersgemäßen Erfordernissen wird der Betreuungsschlüssel angeglichen. Für gemischtgeschlechtliche Angebote wird das Betreuungsteam nach gemischtgeschlechtlichen Gesichtspunkten zusammengestellt.
Beteiligung und aktive Mitgestaltung ist ein zentrales Ziel der Kinder- und Jugendfreizeiten. Teilnehmende Kinder und Jugendliche werden in die inhaltliche Gestaltung miteinbezogen. Die Anbieter:innen ermöglichen eine offene Feedbackkultur während der Freizeit und holen sich an deren Ende ein qualifiziertes Feedback der Teilnahmenden ein. Die Anbieter:innen entwickeln die Qualität ihrer Arbeit und Angebote in regelmäßigen Abständen fachlich weiter, wie in §79a SGB VIII aufgeführt.
In regelmäßigen Abständen, möglichst einmal im Jahr, werden die Anforderungskriterien von den Anbieter:innen für Kinder- und Jugendreisen unter Koordination des Bremer Jugendrings überprüft, weiterentwickelt und aktualisiert. Erarbeitete, aktualisierte Fassungen werden von den Anbieter:innen neu unterzeichnet. Sie verpflichten sich damit den aktualisierten Qualitätskriterien sowie zur Teilnahme an der regelmäßigen Überprüfung des Qualitätssiegels entweder über die etwas jährlichen stattfindenden Treffen mit allen anderen Anbieter:innen oder über eine schriftliche Rückmeldung zu den Inhalten des Qualitätssiegels. Kommen die Anbieter:innen ihrer Teilhabe an diesem Qualitätsprozess zweimal in Folge nicht nach, führt dies zur Aberkennung des Qualitätssiegels.
Die Anbieter:innen verpflichten sich mit dem Qualitätssiegel, alle Anforderungskriterien einzuhalten und ihren haupt- und ehrenamtlichen Tätigen über die Inhalte des Qualitätssiegels zu informieren. Zur Selbstkontrolle steht den Anbieter:innen eine Checkliste zur Verfügung. Mit dem Bremer Jugendring als Koordination evaluieren die unterzeichnenden Organisationen des Qualitätssiegels die Qualitätskriterien in regelmäßigen Abständen. Auf möglichst jährlich stattfindenden Revisionstreffen werden diese dann überprüft, weiterentwickelt und aktualisieren.
Moritz Wittkamp
Bildungsreferent für Klima und Integration
Qualitätsstandards Kinder- und Jugendreisen
0159-06318080 (auch Signal)
Qualitätsstandards JuLeiCa
DAS STECKT IN EINER JULEICA!
Neben den bundesweiten Mindestanforderungen, die von der Jugendministerkonferenz 2023 beschlossen worden sind, hat auch das Land Bremen Qualitätsstandards, die 2023 gemeinsam mit den Anbieter:innen der JuLeiCa-Ausbildung im Land Bremen angepasst wurden. Diese regeln zum einen Rahmenbedingungen, die zu einer JuLeiCa-Ausbildung gehören. Über diese Inhalte hinaus werden in jeder JuLeiCa-Schulung auch verbandsspezifische Schwerpunkte zum Bestandteil der Ausbildung gemacht. Damit soll gewährleistet sein, dass junge Ehrenamtliche, die Jugendgruppen anleiten – zum Beispiel in wöchentlichen Gruppenstunden oder auf Ferienfreizeiten – das nötige Werkzeug an die Hand bekommen, um Kinder und Jugendliche fachgerecht zu betreuen.
Die aktualisierten Qualitätsstandards der JuLeiCa-Ausbildung für das Land Bremen können HIER heruntergeladen werden.
Joris Immenhauser
Referent für Europa, Koordinierung Juleica, stellvertretende Geschäftsführung
0179-4438323 (auch Signal)